Arbeitsplatzüberwachung: Ist die Spycam am Arbeitsplatz erlaubt?
Es kommt immer öfter vor: Mitarbeiter werden über eine
Überwachungskamera durch
den Vorgesetzten überwacht. Ist das schier berechtigt? In welchem Rahmen ist es
dem Recht entsprechend? Im Bezug darauf mag man sich dagegen widersetzen?
Ein
Überwachung am Arbeitsplatz ist für viele Arbeitnehmer ein Horror-Szenario.
Keine Wunder, wie soll man als Arbeitnehmer da noch entspannt arbeiten, sofern
man sich dauernt Überwacht fühlt? Den meisten Vorgesetzten ist das aber
unwichtig, die Aufgabe muss trotzdem schnell erledigt werden, zugleich möchte
man jederzeit sehen, was der Mitarbeiter so macht. Gelegentlich kann dieser
Willen begründet sein, etwa wenn ständig Gegenstände abhanden kommen oder der
Traffic durch dauerndem Surfen im Internet die Begrenzung sprengt.
Was ist bei der Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt?
Zunächst muss eine
Spycam durch den Betriebs- oder Personalrat
bewilligt sein. In Einzelfällen ist es jedoch möglich- so urteilte das
Bundesarbeitsgericht 2003 - die Mitarbeiter heimlich zu filmen. Unter der
Voraussetzung, dass “der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer
anderen schweren Verfehlung zu Last des Arbeitgebers besteht, weniger
einschneidende Instrumente zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind, die
verdeckte
Mini-Kamera praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und
insgesamt nicht unverhältnismäßig ist”. Im Regelfall darf eine
Mini-Kamera nur
eingesetzt werden, um einem Sicherheitsbedürfnis zu entsprechen oder um durch
Mitarbeiter begangene Delikte aufzuklären.
Wann ist eine Überwachungkamera nicht gestattet?
Nicht erlaubt und durch die
Justiz gestattet, wenn Arbeitnehmer permanent überwacht werden, nur um deren
ordentliches Benehmen sowie Leistungen zu kontrollieren, auch dann nicht, wenn
der Betriebrat zustimmen sollte. Man darf nie vergessen, dass die
Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer durch einer Überwachung am der
Arbeitsplatz extrem beschnitten werden. Es solte im Verhältnis stehen:
Beschnittene Persönlichkeitsrechte, um Delikte aufzuzeigen? JA! Beschnittene
Rechte, um dieerfolge der Arbeitnehmer zu dokumentieren? NEIN!
Meinungen bitte posten!Labels: GPS Tracker, Handscanner, Micro SDHC, Mini-kamera, Speicherkarte, Spycam, Überwachungskamera