Donnerstag, 8. Dezember 2011

Arbeitsplatzüberwachung: Ist die Spycam am Arbeitsplatz erlaubt?

Arbeitsplatzüberwachung: Ist die Spycam am Arbeitsplatz erlaubt?


Es kommt immer öfter vor: Mitarbeiter werden über eine Überwachungskamera durch den Vorgesetzten überwacht. Ist das schier berechtigt? In welchem Rahmen ist es dem Recht entsprechend? Im Bezug darauf mag man sich dagegen widersetzen?

Ein Überwachung am Arbeitsplatz ist für viele Arbeitnehmer ein Horror-Szenario. Keine Wunder, wie soll man als Arbeitnehmer da noch entspannt arbeiten, sofern man sich dauernt Überwacht fühlt? Den meisten Vorgesetzten ist das aber unwichtig, die Aufgabe muss trotzdem schnell erledigt werden, zugleich möchte man jederzeit sehen, was der Mitarbeiter so macht. Gelegentlich kann dieser Willen begründet sein, etwa wenn ständig Gegenstände abhanden kommen oder der Traffic durch dauerndem Surfen im Internet die Begrenzung sprengt.

Was ist bei der Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt? 

Zunächst muss eine Spycam durch den Betriebs- oder Personalrat bewilligt sein. In Einzelfällen ist es jedoch möglich- so urteilte das Bundesarbeitsgericht 2003 - die Mitarbeiter heimlich zu filmen. Unter der Voraussetzung, dass “der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Last des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Instrumente zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind, die verdeckte Mini-Kamera praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist”. Im Regelfall darf eine Mini-Kamera nur eingesetzt werden, um einem Sicherheitsbedürfnis zu entsprechen oder um durch Mitarbeiter begangene Delikte aufzuklären.

Wann ist eine Überwachungkamera nicht gestattet?

Nicht erlaubt und durch die Justiz gestattet, wenn Arbeitnehmer permanent überwacht werden, nur um deren ordentliches Benehmen sowie Leistungen zu kontrollieren, auch dann nicht, wenn der Betriebrat zustimmen sollte. Man darf nie vergessen, dass die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer durch einer Überwachung am der Arbeitsplatz extrem beschnitten werden. Es solte im Verhältnis stehen: Beschnittene Persönlichkeitsrechte, um Delikte aufzuzeigen? JA! Beschnittene Rechte, um dieerfolge der Arbeitnehmer zu dokumentieren? NEIN!

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